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Satzung AnandaOne
§1
Der Verein trägt den Namen: „AnandaOne“
Er soll (bei Vereinsgründung) in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz: „e.V.“ Der Sitz des Vereins ist: Zum Horstberg 16, 16868 Wusterhausen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2018. AnandaOne verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, der Landschaftspflege, dem Umweltschutz, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung internationaler Gesinnung, sowie der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
– Weiter wird der Vereinszweck im Namen widergespiegelt und steht für die Förderung der „Ananda“, dem vollkommenen Glück, und die Wiedererweckung dieses Glücks in jedem Lebewesen. Ein wesentlicher Teil unserer Aufgabe besteht darin die Menschen daran zu erinnern, dass sie neben ihrer ewigen Individualität auch ein Teil eines größeren Ganzen sind. Dieses größere Ganze wird in der westlichen Tradition oftmals als Gott, die Natur oder der Ursprung allumfassender Liebe bezeichnet. Genauso wie es wichtig ist auf die Wurzel einer Pflanze Wasser zu gießen, erachten wir es als wichtig diesem
göttlichen, höchstentwickelten Lebewesen, der Mutter Natur oder dem Ursprung allumfassender Liebe unsere Liebe und somit unseren Dienst darzubringen (Bhakti). In dem wir unseren kosmischen gemeinsamen Ursprung erkennen und unsere individuellen und nationalen Unterschiede transzendieren, können wir wahre Einheit und Frieden in der Welt erreichen.
– Wir lehren die Menschen durch Wissen zu verstehen, dass jedem Lebewesen Ehre und Respekt gebührt, und dass man für sich selbst am besten keine Ehre und Respekt erwarten sollte. Das Fundament unseres Vereins soll aus Menschen bestehen, die diese Eigenschaften in sich entwickelt haben und weiterhin bereit sind an sich zu arbeiten. Getreu dem Motto einfach leben hoch denken und vor allem wieder aufrichtig zu fühlen.
– Der oberste ethische Vereinszweck ist den Menschen dabei zu unterstützen seine sehr oft verloren gegangenen Attribute: SAT (Ewigkeit) CIT (Wissen) ANANDA (Glück) zu erlangen oder wiederzuerlangen. Denn nur dann ist es jedem möglich die zwei innigsten Wünsche unseres Lebens zu erreichen, nämlich alles umfassende Liebe zu schenken und alles umfassende Liebe zu empfangen.
– Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Aufbau eines Netzwerkes von Vereinsmitgliedern und allen Institutionen die sich mit uns verbinden, um gemeinschaftliche Erfolge besser im Sinne einer praxisorientierten Forschung und Wissenschaft publizieren zu können.
– Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Schaffung von Bewusstsein und der Förderung des weltweiten Gesundheits- und Bildungswesens durch Verbreitung von relevanten Quellen und Erfolgsrezepten die uns unter anderem frei machen von der Manipulation und Fremdbestimmung, der wir oft unterliegen. Wir helfen den Menschen dabei ihr Leben entsprechend ihrer inneren Wahrheit zu leben und zum Wohle aller zu führen. Wir inspirieren sie wieder zu träumen, an ihre Träume zu glauben und sie zu leben.
– So bündeln sich die Vereinszwecke zur Inspiration aller Mitglieder, welche sich für die Förderung von Forschung und Wissenschaft in herzlichem, achtsamen und freudvollem Handeln in den weiteren Förderungszwecken wie z. B. der Förderung des Naturschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, der Förderung der Förderung des Tierschutzes, der Förderung von Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und vereinten Unternehmungen, sowie die Bildung einer Gemeinschaft nobler Menschen, die in Freiheit leben und sich zu einem Großteil selbst versorgen können, einsetzen.
– Unter Forschung und Wissenschaft, verstehen wir auch das Wissen und die Weisheit ehrwürdiger Traditionen und alter Kulturen und wollen diese mit der heutigen Naturwissenschaft verbinden. Um Wissen in unserem Verein weitergeben zu dürfen muss der Mentor die drei Stufen der Wissensweitergabe durchlaufen. Diese bestehen aus dem selbst erlernen, verwirklichen und wenn gewünscht, auf relevante Art und Weise weiterzugeben.
– Mit besagter Forschung und Wissenschaft für ein bewusstes Handeln zum Wohle des Einzelnen sowie zum Wohle der Gemeinschaft soll im AnandaOne e.V. immer derjenige, der in einem Lebensbereich am meisten Hilfe benötigt, von einem Mitglied, der in demselben Lebensbereich der Erfolgreichste ist, begleitet und geschult werden. Und zwar genau solange, bis ein anderer an die Stelle desjenigen tritt, der in jenem Lebensbereich am meisten Hilfe benötigt. Dieses System soll dazu führen, dass jedes Mitglied im Verein durch persönliche Betreuung sich stetig weiterentwickelt und somit sein Glück stetig anwächst. Hierdurch soll der Wissensstand aller Mitglieder möglichst eng zusammengehalten werden.
– Durch die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung auch außerhalb des Vereins, dienen unsere Bemühungen auch Menschen weltweit dabei persönliches Glück und Erfolg zu erreichen. Was auch immer ein bedeutender Mensch tut, dem folgen die gewöhnlichen Menschen. Und nach den Maßstäben, die er durch sein Beispiel setzt, richtet sich die ganze Welt. Bhagavad Gita. 3.21
– Weiterer Aufbau und Ausbau des gemeinschaftlichen Netzwerks an Verbrauchern, Mitarbeitern, Mitgliedern und Kooperationspartnern umso langfristig und nachhaltig die einzelnen Förderungszwecke besser erfüllen zu können
– Vermittlung von Wertigkeit der Arbeit für die Gemeinschaft und der Vereinszwecke, um sich wieder mit der Quelle und der Natur zu verbinden und wieder erste Erfolgserlebnisse zu sammeln. Denn Erfolg führt zu Selbstbewusstsein, dieses wiederum zu Aktivität, jene zu Gewohnheiten, die dann zu weiterem Erfolg
führen
– Unterstützung und Förderung wohltätiger Projekte durch eigene Initiativen und mit Kooperationspartnern
– Schaffung von umweltpädagogischen und spirituellen Veranstaltungen und Veranstaltungsorten für z.B. Erwachsenbildungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, etc.
– Aufbau und Ausbau nationaler und internationaler Konzepte und Projekte, die praktisch zur Heilung unseres Planeten beitragen
– Veranstaltungen, Demonstrationen und Ausstellungen und Messen
– Schulungen, Motivationskonzepte, Bildungsreisen, Seminare, Vorträge
– Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Kooperativen und Verbänden
– Aufbau und Ausbau von regionalen und internationalen Repräsentanzen und lebensqualitätsfördernden Orten, Immobilien, etc.
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Konzeption regionaler und internationaler Umwelt- und Hilfsprojekte Vernetzung und Förderung interdisziplinärer Vereinszwecke wie die:
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Reinigung von Pilgerorten und Orten der Kraft
Konzerte und Musikveranstaltungen als Therapieform
Ausgabe von geweihter Nahrung an Hungernde und Nichthungernde
Auftritte an öffentlichen Plätzen zur Erhebung des Bewusstseins der Menschen
Aufbau eines Vereinsshops, der nur Waren beinhaltet, die den Menschen auf seinem Weg in die Freiheit unterstützen
Nutzung aller Massenmedien, um möglichst viele Menschen zu erreichen und positiv zu inspirieren
Förderung und Ausbau der Netzwerke, die in der Verbraucherberatung und dem Verbraucherschutz tätig sind, um mehr Transparenz und Klarheit für den Verbraucher zu gewährleisten
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§2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Vertretung der Vereinswerte: LIEBE – FREUDE – DANKBARKEIT
§3
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5
1. 2.
3. 4.
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Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Person (auch Kinder und juristische Personen) werden, die seine Ziele unterstützen.
Der Verein hat folgende Mitglieder:
Aktive Mitglieder (die 7 Gründungsmitglieder, Sie sind Stimmberechtigt bei den Vorstandswahlen)
ordentliche Mitglieder
jugendliche Mitglieder (werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern)
Fördermitglieder
Ehrenmitglieder
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod
Der Austritt eines Mitgliedes ist zum 1. eines jeden Monats möglich. Er erfolgt
5.
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen.
6. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für zwei Monate im Rückstand bleibt, kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden
7. Nur aktive Mitglieder haben ein Stimmrecht bei Vorstandswahlen und bei der Festlegung der Satzungspunkte
§ 6 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung und Bestätigung des Vorstandes. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder und der Bestätigung durch den Vorstand erforderlich.
Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder und zwar bei allen Punkten die vom Vorstand zu einer Sitzung festgelegt und angekündigt werden.
Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung verabschieden, die Art, Umfang und Fälligkeit der Beitragsleistungen regelt.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Der Vorstand ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Alle Details der Planung, Einladung und des Ablaufs einer Mitgliederversammlung können und sollten in einer entsprechenden (nach und nach dokumentierten und ergänzten) Versammlungsordnung oder »Geschäftsordnung Mitgliederversammlung« festgehalten werden. Für einen rechtskräftigen Beschluss bedarf es der Bestätigung des Beschlusses durch den Vorstand.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert und/ oder vom Vorstand verlangt wird.
3. Die Mitgliederversammlung wird durch den ersten Vorstand geleitet, bei dessen Abwesenheit durch den 2. Vorstand, und bei dessen Abwesenheit durch den Schatzmeister.
4. Einladungen zur Mitgliederversammlung werden in Textform verfasst. Sie können auch an die vonseiten des Mitglieds zuletzt bekannte E-Mail-Adresse erfolgen, unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern per Post (oder per E-Mail) mit einer Frist von zwei Wochen zur Stimmabgabe vorgelegt. Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen.
5. Der Vorstand als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern spezielle Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Ihm sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen.
Er bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
6. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist mit Bestätigung des Vorstandes beschlussfähig – ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
Vereinsmitglieder. Besteht für eine einberufene Mitgliederversammlung Beschlussunfähigkeit, ist der Vorstand berechtigt, eine zweite Versammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf muss in der entsprechenden Einladung hingewiesen werden.
7. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse (mit Ausnahme von Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins) mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich.
Nichtmitglieder können auf Antrag durch Beschluss der
Mitgliederversammlung zugelassen werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde. Kein Mitglied darf aber mehr als drei Stimmen auf sich vereinen. Die eigene und die übertragenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmrechtsübertragung kann nur für die jeweilige Mitgliederversammlung insgesamt erteilt werden.
§ 9 Der Vorstand
1. Vorsitzender
2. Stellvertretender Vorsitzender 3. Schatzmeister
Der Vorstand und der zweite Vorsitzende sind Einzelvertretungsberechtigt.
Der Schatzmeister kann den Verein nur gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.
Der zweite Vorstand (Anna Müller-Hermann) soll bei meinem Ausfall auch alleinvertretungsberechtigt sein.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.
Die Vorstände bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt
worden ist.
5. Der Vorstand entscheidet welche Themen und Projekte bei der Mitgliederversammlung behandelt werden.
Hierbei wird viel Wert auf die Beisteuerung der Ideen und Anregungen der Mitglieder gelegt. Diese Themen beinhalten den gesamten visionären und praktischen Teil des AnandaOne e.V. unter anderem:
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Strategie und Aufgaben des Vereins Beteiligungen
Aufnahmen von Darlehen
• • • •
Beiträge
alle Geschäftsordnungen des Vereins Satzungsänderungen
Auflösung des Vereins .
6.
vorläufiges „Ersatzmitglied“ als kommissarischen Vertreter bestimmen.
7. Vorstandsmitgliedern kann für ihre Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gewährt werden, die in der jeweiligen Höhe je nach Haushaltslage festsetzt wird.
§ 10 Satzungsänderungen
1. Für den Beschluss über Satzungsänderungen ist eine einfache Mehrheit der erschienenen aktiven und ordentlichen Vereinsmitglieder inklusive Vorstandsbestätigung erforderlich.
Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung (im Rahmen der satzungsgemäßen Frist) zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung der bisherige und der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt sind.
2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
§ 11 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Mitgliederversammlungen und in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
§ 12 Datenschutz
1. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummern, E-Mailadresse). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.
2. Als Mitglied des Verbandes muss der Verein die Daten seiner Mitglieder (Name, Vorname, Anschrift, Funktion usw.) an den Verband weitergeben.
3. Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.
§13 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine zweidrittel Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder und einer Bestätigung des Vorstandes erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
Sollte ein Vorstand vorzeitig aus dem Amt austreten, kann der Vorsitzende ein
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Vorstands- Mitglieder des Jahres 2018.
Vorstand – Unterschriften:
Datum: .